VorsorgekommissionWissen & Werkzeuge

Häufige Fragen

FAQ für Versicherte & Kommissionsmitglieder

Verständliche Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die 2. Säule – von Beiträgen über Leistungen bis zur Rolle der Vorsorgekommission.

21 Fragen

Grundlagen

Was ist die 2. Säule überhaupt?
Die 2. Säule (berufliche Vorsorge, BVG) ist die Pensionskasse Ihres Arbeitgebers. Zusammen mit der AHV (1. Säule) soll sie Ihnen erlauben, den gewohnten Lebensstandard im Alter in angemessener Weise fortzuführen – als Faustregel rund 60 % des letzten Lohnes aus 1. und 2. Säule zusammen.
Was ist der Unterschied zwischen AHV und Pensionskasse?
Die AHV wird im Umlageverfahren finanziert: Die heute Erwerbstätigen zahlen die laufenden Renten. Die Pensionskasse funktioniert nach dem Kapitaldeckungsverfahren: Jede Person spart ihr eigenes Altersguthaben an, das später in eine Rente oder Kapital umgewandelt wird.
Was bedeutet «obligatorisch» und «überobligatorisch»?
Obligatorisch ist die gesetzliche Mindestvorsorge auf dem koordinierten Lohn. Versichert Ihre Kasse höhere Löhne oder bessere Leistungen, spricht man vom überobligatorischen Teil. Dort ist die Kasse freier (z. B. beim Umwandlungssatz).
Bin ich überhaupt in der 2. Säule versichert?
Obligatorisch versichert ist, wer bei einem Arbeitgeber mehr als die Eintrittsschwelle (2026: CHF 22'680) im Jahr verdient und das 17./18. Altersjahr überschritten hat. Zuerst werden nur die Risiken Tod und Invalidität versichert, ab 25 zusätzlich das Alterssparen.

Lohn & Beiträge

Was ist der «koordinierte Lohn»?
Das ist der bei der Kasse versicherte Lohnteil: Bruttolohn minus Koordinationsabzug (2026: CHF 26'460), nach oben und unten begrenzt. Der Abzug besteht, weil dieser Teil bereits durch die AHV gedeckt ist. Im Bereich «Rechner» können Sie ihn ausrechnen.
Wer zahlt die Beiträge – ich oder mein Arbeitgeber?
Beide. Der Arbeitgeber muss mindestens so viel bezahlen wie alle Arbeitnehmenden zusammen (Art. 66 BVG); viele Kassen sehen einen höheren Arbeitgeberanteil vor. Ihren Anteil sehen Sie auf der Lohnabrechnung.
Warum steigen meine Beiträge mit dem Alter?
Die gesetzlichen Altersgutschriften sind nach Alter gestaffelt: 7 % (25–34), 10 % (35–44), 15 % (45–54) und 18 % (55–65) des koordinierten Lohns. Ältere sparen also prozentual mehr an.

Leistungen im Alter

Bekomme ich eine Rente oder Kapital?
Beides ist möglich. Bei Pensionierung wird das Altersguthaben mit dem Umwandlungssatz in eine lebenslange Rente umgerechnet (Obligatorium mind. 6,8 %). Sie können – je nach Reglement und Fristen – auch das Kapital ganz oder teilweise beziehen.
Rente oder Kapital – was ist besser?
Das hängt von Ihrer Situation ab: Die Rente ist sicher und lebenslang, das Kapital flexibel und vererbbar, aber Sie tragen das Anlage- und Langlebigkeitsrisiko selbst. Steuern, Gesundheit, Familiensituation und weitere Einkünfte spielen mit. Lassen Sie sich individuell beraten.
Was ist der Umwandlungssatz und warum sinkt er?
Er bestimmt, wie viel Jahresrente Sie pro CHF 100'000 Guthaben erhalten (6,8 % = CHF 6'800). Er steht unter Druck, weil die Menschen länger leben und die Zinsen lange tief waren. Die Senkung auf 6,0 % wurde 2024 an der Urne abgelehnt; im Überobligatorium gelten oft tiefere Sätze.

Invalidität & Todesfall

Was passiert bei Erwerbsunfähigkeit?
Die Kasse richtet eine Invalidenrente aus, ergänzend zur IV der 1. Säule. Häufig gibt es auch Kinderrenten. Die genaue Höhe steht im Reglement und auf Ihrem Vorsorgeausweis.
Was erhalten meine Angehörigen, wenn ich sterbe?
Möglich sind eine Ehegatten- bzw. Partnerrente (oft 60 % der Rente), Waisenrenten und je nach Reglement ein Todesfallkapital. Bei Lebenspartnerschaften müssen meist Bedingungen erfüllt und die Partnerschaft der Kasse gemeldet sein.

Stellenwechsel, Einkauf & Wohneigentum

Was passiert mit meinem Guthaben bei einem Stellenwechsel?
Ihr angespartes Kapital (Freizügigkeitsleistung) wandert mit: in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers. Ohne neue Kasse kommt es auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice.
Was bringt ein freiwilliger Einkauf?
Mit einem Einkauf schliessen Sie Beitragslücken und erhöhen Ihre Leistungen. Einkäufe sind in der Regel steuerlich abziehbar. Beachten Sie Sperrfristen (z. B. drei Jahre vor Kapitalbezug) und lassen Sie das mögliche Volumen von der Kasse bestätigen.
Kann ich Vorsorgegeld für Wohneigentum nutzen?
Ja, über die Wohneigentumsförderung (WEF): Vorbezug oder Verpfändung für selbstbewohntes Eigentum. Ein Vorbezug reduziert Ihre späteren Leistungen und muss bei Verkauf zurückbezahlt werden. Die Steuer auf dem Vorbezug wird separat fällig.

Sicherheit & Deckungsgrad

Was bedeutet der Deckungsgrad meiner Kasse?
Er zeigt, ob das Vermögen die Verpflichtungen deckt: ≥ 100 % = gedeckt, darüber wird eine Wertschwankungsreserve aufgebaut, < 100 % = Unterdeckung. Eine vorübergehende Unterdeckung ist erlaubt, muss aber behoben werden.
Was passiert bei einer Unterdeckung?
Das oberste Organ beschliesst auf Empfehlung des Experten Sanierungsmassnahmen – etwa eine Minderverzinsung oder befristete Sanierungsbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden, bis der Deckungsgrad wieder ausreicht.
Ist mein Geld weg, wenn mein Arbeitgeber Konkurs geht?
Nein. Das Vorsorgevermögen ist rechtlich getrennt vom Arbeitgeber. Fällt ein Arbeitgeber aus, springt der Sicherheitsfonds BVG für die gesetzlichen Leistungen ein. Kontaktlose Guthaben lassen sich über die Zentralstelle 2. Säule suchen.

Rolle der Vorsorgekommission

Was macht die Vorsorgekommission konkret?
Sie ist das paritätische Gremium Ihres Vorsorgewerks und entscheidet im Rahmen von Gesetz und Reglement mit – etwa über Plangestaltung, Verzinsung, Verwendung freier Mittel oder Sanierungsmassnahmen. Details im Bereich «Kurs».
Ich wurde neu gewählt – wo fange ich an?
Lesen Sie zuerst die Reglemente und die letzte Jahresrechnung, arbeiten Sie die vier Kursmodule durch und nutzen Sie den 100-Tage-Plan im Bereich «Downloads». Bei Fragen helfen Experte und Revisionsstelle.
Hafte ich persönlich für Entscheide?
Bei absichtlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung mit Schaden ja (Art. 52 BVG). Wer sich sorgfältig vorbereitet, nachfragt und Entscheide dokumentiert, ist gut geschützt – beurteilt wird der Prozess, nicht das spätere Ergebnis.

Noch tiefer einsteigen?

Begriffe schlagen Sie im Glossar nach, Hintergründe vermittelt der Kurs, und offizielle Quellen finden Sie unter Links. Die Antworten sind allgemein und ersetzen keine individuelle Beratung.