VorsorgekommissionWissen & Werkzeuge

Kurs

Glossar der beruflichen Vorsorge

Die wichtigsten Begriffe kurz und verständlich erklärt.

1e-Plan
Kadervorsorge für Lohnteile über rund CHF 132'000: Versicherte wählen die Anlagestrategie selbst und tragen das Anlagerisiko.
Altersguthaben
Das individuell angesparte Kapital einer versicherten Person (Summe aller Gutschriften plus Zinsen).
Altersgutschriften
Jährliche Sparbeiträge in % des koordinierten Lohns. Steigen mit dem Alter (7 % / 10 % / 15 % / 18 %).
ASIP
Schweizerischer Pensionskassenverband – Branchenverband der beruflichen Vorsorge.
BVG
Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Regelt die obligatorische 2. Säule.
BVV2
Verordnung über die berufliche Vorsorge. Enthält u. a. die Anlagevorschriften (Art. 49 ff.) für Pensionskassen.
Deckungsgrad
Verhältnis von verfügbarem Vermögen zu den nötigen Verpflichtungen. ≥ 100 % = gedeckt, < 100 % = Unterdeckung.
Eintrittsschwelle
Mindest-Jahreslohn, ab dem eine Person obligatorisch in der 2. Säule versichert werden muss.
Freizügigkeitsleistung
Das Guthaben, das beim Verlassen der Kasse in die neue Pensionskasse oder auf ein Freizügigkeitskonto übertragen wird.
FZG
Freizügigkeitsgesetz. Regelt, was mit dem angesparten Guthaben beim Stellenwechsel passiert (Freizügigkeitsleistung).
Gemeinschaftsstiftung
Ähnlich der Sammelstiftung, jedoch werden die angeschlossenen Betriebe gemeinsam (solidarisch) geführt.
Koordinationsabzug
Fixer Betrag, der vom Lohn abgezogen wird, weil dieser Teil bereits durch die AHV (1. Säule) gedeckt ist.
Koordinierter Lohn
Der bei der Pensionskasse versicherte Lohnteil: Bruttolohn minus Koordinationsabzug, begrenzt nach oben und unten.
Mindestzinssatz
Vom Bundesrat festgelegter Mindestzins für die Verzinsung der obligatorischen Altersguthaben (2026: 1,25 %).
OAK BV
Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge – beaufsichtigt die kantonalen Aufsichtsbehörden und das System.
Obligatorium / Überobligatorium
Obligatorisch ist die gesetzliche Mindestvorsorge auf dem koordinierten Lohn. Alles darüber (höhere Löhne, bessere Leistungen) ist überobligatorisch und freiwillig durch die Kasse geregelt.
Paritätische Verwaltung
Arbeitgeber und Arbeitnehmende stellen gleich viele Mitglieder im obersten Organ (Art. 51 BVG). Kern der Vorsorgekommission.
Sammelstiftung
Vorsorgeeinrichtung, der sich viele rechtlich unabhängige Firmen anschliessen. Jede Firma bildet ein eigenes Vorsorgewerk.
Sanierung
Massnahmen bei Unterdeckung, z. B. Sanierungsbeiträge oder Minderverzinsung, bis der Deckungsgrad wieder ausreicht.
Stiftungsrat
Oberstes Organ einer eigenständigen Vorsorgeeinrichtung. Bei Sammelstiftungen oft über den einzelnen Vorsorgekommissionen angesiedelt.
Technischer Zinssatz
Rechnungszins, mit dem künftige Rentenverpflichtungen bewertet werden. Je tiefer, desto teurer (sicherer) sind die Renten kalkuliert.
Teilautonom
Kasse trägt das Anlagerisiko selbst und versichert Tod/Invalidität teils rück. Renditechancen höher, Deckungsgrad kann schwanken.
Umwandlungssatz
Prozentsatz, mit dem das Altersguthaben bei Pensionierung in eine jährliche Rente umgerechnet wird. Gesetzlich mind. 6,8 % im Obligatorium.
Vollversicherung
Eine Lebensversicherung garantiert Kapital und Verzinsung. Maximale Sicherheit, dafür tiefere Renditechancen.
Vorsorgeausweis
Jährliche persönliche Übersicht der versicherten Person: Löhne, Sparguthaben, voraussichtliche Renten und Leistungen.
Vorsorgekommission
Paritätisches Gremium eines Anschlusses/Vorsorgewerks. Entscheidet im Rahmen des Vorsorgereglements mit (z. B. Verzinsung, Plangestaltung).
WEF-Vorbezug
Wohneigentumsförderung: Bezug von Vorsorgegeld für selbstbewohntes Wohneigentum.
Wertschwankungsreserve
Polster für Anlagerisiken. Wird über 100 % Deckungsgrad aufgebaut, um Schwankungen an den Märkten abzufedern.