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Glossar der beruflichen Vorsorge
Die wichtigsten Begriffe kurz und verständlich erklärt.
- 1e-Plan
- Kadervorsorge für Lohnteile über rund CHF 132'000: Versicherte wählen die Anlagestrategie selbst und tragen das Anlagerisiko.
- Altersguthaben
- Das individuell angesparte Kapital einer versicherten Person (Summe aller Gutschriften plus Zinsen).
- Altersgutschriften
- Jährliche Sparbeiträge in % des koordinierten Lohns. Steigen mit dem Alter (7 % / 10 % / 15 % / 18 %).
- ASIP
- Schweizerischer Pensionskassenverband – Branchenverband der beruflichen Vorsorge.
- BVG
- Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Regelt die obligatorische 2. Säule.
- BVV2
- Verordnung über die berufliche Vorsorge. Enthält u. a. die Anlagevorschriften (Art. 49 ff.) für Pensionskassen.
- Deckungsgrad
- Verhältnis von verfügbarem Vermögen zu den nötigen Verpflichtungen. ≥ 100 % = gedeckt, < 100 % = Unterdeckung.
- Eintrittsschwelle
- Mindest-Jahreslohn, ab dem eine Person obligatorisch in der 2. Säule versichert werden muss.
- Freizügigkeitsleistung
- Das Guthaben, das beim Verlassen der Kasse in die neue Pensionskasse oder auf ein Freizügigkeitskonto übertragen wird.
- FZG
- Freizügigkeitsgesetz. Regelt, was mit dem angesparten Guthaben beim Stellenwechsel passiert (Freizügigkeitsleistung).
- Gemeinschaftsstiftung
- Ähnlich der Sammelstiftung, jedoch werden die angeschlossenen Betriebe gemeinsam (solidarisch) geführt.
- Koordinationsabzug
- Fixer Betrag, der vom Lohn abgezogen wird, weil dieser Teil bereits durch die AHV (1. Säule) gedeckt ist.
- Koordinierter Lohn
- Der bei der Pensionskasse versicherte Lohnteil: Bruttolohn minus Koordinationsabzug, begrenzt nach oben und unten.
- Mindestzinssatz
- Vom Bundesrat festgelegter Mindestzins für die Verzinsung der obligatorischen Altersguthaben (2026: 1,25 %).
- OAK BV
- Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge – beaufsichtigt die kantonalen Aufsichtsbehörden und das System.
- Obligatorium / Überobligatorium
- Obligatorisch ist die gesetzliche Mindestvorsorge auf dem koordinierten Lohn. Alles darüber (höhere Löhne, bessere Leistungen) ist überobligatorisch und freiwillig durch die Kasse geregelt.
- Paritätische Verwaltung
- Arbeitgeber und Arbeitnehmende stellen gleich viele Mitglieder im obersten Organ (Art. 51 BVG). Kern der Vorsorgekommission.
- Sammelstiftung
- Vorsorgeeinrichtung, der sich viele rechtlich unabhängige Firmen anschliessen. Jede Firma bildet ein eigenes Vorsorgewerk.
- Sanierung
- Massnahmen bei Unterdeckung, z. B. Sanierungsbeiträge oder Minderverzinsung, bis der Deckungsgrad wieder ausreicht.
- Stiftungsrat
- Oberstes Organ einer eigenständigen Vorsorgeeinrichtung. Bei Sammelstiftungen oft über den einzelnen Vorsorgekommissionen angesiedelt.
- Technischer Zinssatz
- Rechnungszins, mit dem künftige Rentenverpflichtungen bewertet werden. Je tiefer, desto teurer (sicherer) sind die Renten kalkuliert.
- Teilautonom
- Kasse trägt das Anlagerisiko selbst und versichert Tod/Invalidität teils rück. Renditechancen höher, Deckungsgrad kann schwanken.
- Umwandlungssatz
- Prozentsatz, mit dem das Altersguthaben bei Pensionierung in eine jährliche Rente umgerechnet wird. Gesetzlich mind. 6,8 % im Obligatorium.
- Vollversicherung
- Eine Lebensversicherung garantiert Kapital und Verzinsung. Maximale Sicherheit, dafür tiefere Renditechancen.
- Vorsorgeausweis
- Jährliche persönliche Übersicht der versicherten Person: Löhne, Sparguthaben, voraussichtliche Renten und Leistungen.
- Vorsorgekommission
- Paritätisches Gremium eines Anschlusses/Vorsorgewerks. Entscheidet im Rahmen des Vorsorgereglements mit (z. B. Verzinsung, Plangestaltung).
- WEF-Vorbezug
- Wohneigentumsförderung: Bezug von Vorsorgegeld für selbstbewohntes Wohneigentum.
- Wertschwankungsreserve
- Polster für Anlagerisiken. Wird über 100 % Deckungsgrad aufgebaut, um Schwankungen an den Märkten abzufedern.