Werkzeuge
Vorsorge-Rechner
Vier vereinfachte Rechner, um ein Gefühl für die zentralen Grössen der 2. Säule zu bekommen. Sie dienen dem Verständnis – verbindlich ist immer Ihr persönlicher Vorsorgeausweis.
Hinweis
Ihre Angaben
Bruttojahreslohn und Alter – daraus ergibt sich alles Weitere.
Obligatorisch: min(CHF 85'000, CHF 90'720) − Koordinationsabzug CHF 26'460, begrenzt auf max. CHF 64'260. Überobligatorisch = Lohnteil über CHF 90'720(modellhaft; je nach Kassenplan anders).
Heutiges Altersguthaben
Automatisch geschätzt – Sie können die Werte mit Ihrem Vorsorgeausweis überschreiben.
Einkauf & WEF-Vorbezug (optional)
Simulieren Sie einen freiwilligen Einkauf oder einen Vorbezug für Wohneigentum – beides wirkt sofort auf das Guthaben.
Vereinfacht: Einkauf und WEF werden zum heutigen Zeitpunkt verbucht. Einkäufe sind meist steuerlich abziehbar (Sperrfristen beachten); ein WEF-Vorbezug senkt Alters- und oft auch Risikoleistungen und löst eine separate Steuer aus. WEF nur für selbstbewohntes Wohneigentum, mindestens CHF 20'000 pro Bezug und frühestens alle 5 Jahre; bis Alter 50 ist das ganze Guthaben beziehbar, ab 50 höchstens der grössere Betrag aus «Guthaben mit 50» oder der Hälfte des aktuellen Guthabens (hier vereinfacht als Hälfte). Massgebend ist Ihr Kassenreglement.
Hochrechnung bis Alter 65
Entwicklung des Altersguthabens (inkl. Einkauf/WEF) mit den gesetzlichen Altersgutschriften.
Altersrente
Das hochgerechnete Guthaben wird mit dem Umwandlungssatz in eine Rente umgewandelt.
1. Säule (AHV) – Schätzung
Grobe Schätzung der AHV-Altersrente bei vollständiger Beitragsdauer.
Nach AHV-Rentenformel (Skala 44, Art. 34 AHVG): Mindestrente CHF 15'120 bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 15'120, Knickpunkt bei CHF 45'360, MaximalrenteCHF 30'240 ab CHF 90'720. Als massgebendes Durchschnittseinkommen wird hier vereinfacht der heutige Bruttolohn verwendet (ohne Erziehungs-/Betreuungsgutschriften, ohne Aufwertung). Bei Ehepaaren gilt eine Plafonierung auf 150 %.
Risikoleistungen heute (Schätzung)
Was bei Invalidität oder Tod heute voraussichtlich fliessen würde – stark reglementabhängig.
Bei Invalidität (100 %)
Im Todesfall
Vereinfachte Schätzung: BVG-Invalidenrente aus dem bis 65 projizierten Altersguthaben (künftige Gutschriften ohne Zins); BVG-Ehegattenrente ≈ 60 %, BVG-Waisenrente ≈ 20 % der Invalidenrente. 1. Säule: AHV-Witwen-/Witwerrente 80 %, AHV-Waisenrente 40 % der AHV-Rente des Verstorbenen (an Bedingungen geknüpft, z. B. Kinder; bei Tod vor 45 kommt ein Zuschlag dazu). Massgebend sind Gesetz und das Reglement Ihrer Kasse.