VorsorgekommissionWissen & Werkzeuge

Werkzeuge

Vorsorge-Rechner

Vier vereinfachte Rechner, um ein Gefühl für die zentralen Grössen der 2. Säule zu bekommen. Sie dienen dem Verständnis – verbindlich ist immer Ihr persönlicher Vorsorgeausweis.

Hinweis

Alle Berechnungen sind didaktisch vereinfacht (Datenstand 2026) und ohne Gewähr.
1

Ihre Angaben

Bruttojahreslohn und Alter – daraus ergibt sich alles Weitere.

Koord. Lohn obligatorisch
CHF 58'540
Überobligatorischer Lohn
CHF 0
Versicherter Lohn total
CHF 58'540

Obligatorisch: min(CHF 85'000, CHF 90'720) − Koordinationsabzug CHF 26'460, begrenzt auf max. CHF 64'260. Überobligatorisch = Lohnteil über CHF 90'720(modellhaft; je nach Kassenplan anders).

2

Heutiges Altersguthaben

Automatisch geschätzt – Sie können die Werte mit Ihrem Vorsorgeausweis überschreiben.

Automatische Schätzung (Sparbeginn mit 25, heutiger Lohn fortgeschrieben).
3

Einkauf & WEF-Vorbezug (optional)

Simulieren Sie einen freiwilligen Einkauf oder einen Vorbezug für Wohneigentum – beides wirkt sofort auf das Guthaben.

Effektives Guthaben obligatorisch
CHF 43'362
Effektives Guthaben überobligatorisch
CHF 0
Effektives Guthaben total
CHF 43'362

Vereinfacht: Einkauf und WEF werden zum heutigen Zeitpunkt verbucht. Einkäufe sind meist steuerlich abziehbar (Sperrfristen beachten); ein WEF-Vorbezug senkt Alters- und oft auch Risikoleistungen und löst eine separate Steuer aus. WEF nur für selbstbewohntes Wohneigentum, mindestens CHF 20'000 pro Bezug und frühestens alle 5 Jahre; bis Alter 50 ist das ganze Guthaben beziehbar, ab 50 höchstens der grössere Betrag aus «Guthaben mit 50» oder der Hälfte des aktuellen Guthabens (hier vereinfacht als Hälfte). Massgebend ist Ihr Kassenreglement.

4

Hochrechnung bis Alter 65

Entwicklung des Altersguthabens (inkl. Einkauf/WEF) mit den gesetzlichen Altersgutschriften.

Total mit 65
CHF 359'070
davon obligatorisch
CHF 359'070
davon überobligatorisch
CHF 0
obligatorisch überobligatorisch
Alter 36Alter 65
5

Altersrente

Das hochgerechnete Guthaben wird mit dem Umwandlungssatz in eine Rente umgewandelt.

Altersrente pro Jahr
CHF 24'417
Altersrente pro Monat
CHF 2'035
aus Obligatorium
CHF 24'417
aus Überobligatorium
CHF 0
6

1. Säule (AHV) – Schätzung

Grobe Schätzung der AHV-Altersrente bei vollständiger Beitragsdauer.

AHV-Altersrente pro Jahr
CHF 29'325
AHV-Altersrente pro Monat
CHF 2'444
Voraussichtliches Renteneinkommen total (AHV + Pensionskasse)
CHF 53'742 / Jahr
CHF 4'478 / Monat · das sind rund 63 % des heutigen Bruttolohns

Nach AHV-Rentenformel (Skala 44, Art. 34 AHVG): Mindestrente CHF 15'120 bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 15'120, Knickpunkt bei CHF 45'360, MaximalrenteCHF 30'240 ab CHF 90'720. Als massgebendes Durchschnittseinkommen wird hier vereinfacht der heutige Bruttolohn verwendet (ohne Erziehungs-/Betreuungsgutschriften, ohne Aufwertung). Bei Ehepaaren gilt eine Plafonierung auf 150 %.

7

Risikoleistungen heute (Schätzung)

Was bei Invalidität oder Tod heute voraussichtlich fliessen würde – stark reglementabhängig.

Bei Invalidität (100 %)

BVG-Invalidenrente / Jahr
CHF 20'066
IV-Rente 1. Säule / Jahr
CHF 29'325
Total / Jahr
CHF 49'391

Im Todesfall

Ehegatten-/Partnerrente BVG / Jahr
CHF 12'039
Witwen-/Witwerrente AHV / Jahr
CHF 23'460
Waisenrente BVG je Kind / Jahr
CHF 4'013
Waisenrente AHV je Kind / Jahr
CHF 11'730

Vereinfachte Schätzung: BVG-Invalidenrente aus dem bis 65 projizierten Altersguthaben (künftige Gutschriften ohne Zins); BVG-Ehegattenrente ≈ 60 %, BVG-Waisenrente ≈ 20 % der Invalidenrente. 1. Säule: AHV-Witwen-/Witwerrente 80 %, AHV-Waisenrente 40 % der AHV-Rente des Verstorbenen (an Bedingungen geknüpft, z. B. Kinder; bei Tod vor 45 kommt ein Zuschlag dazu). Massgebend sind Gesetz und das Reglement Ihrer Kasse.