VorsorgekommissionWissen & Werkzeuge

Verstehen & erklären

Den Vorsorgeausweis lesen

Der Vorsorgeausweis ist das Fenster jeder versicherten Person zur 2. Säule. Lernen Sie ihn am Muster kennen – und lassen Sie Ihren eigenen Ausweis per Foto automatisch erklären.

1. Muster zum Kennenlernen

Klicken Sie die Positionen an, um jeden Begriff verständlich erklärt zu bekommen.

Vorsorgeausweis (Muster)per 01.01.2026
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AHV-Lohn (Jahreslohn)

Der gemeldete Bruttojahreslohn. Ausgangsbasis für die Berechnung des versicherten Lohns.

Tipp: Klicken Sie links auf die einzelnen Positionen, um sie zu verstehen. Die Beträge sind frei erfundene Beispielwerte. Ihren echten Ausweis können Sie unten hochladen und automatisch erklären lassen.

2. Eigene Werte auswerten

Tragen Sie Ihr Alter und Ihre Kennzahlen ein – oder fotografieren Sie den Ausweis, dann werden die Werte automatisch ins Muster übernommen. Sie erhalten daraus ausführliche Hinweise zu Ihren Leistungen (inkl. grober Schätzung der 1. Säule).

Datenschutz

Die Texterkennung läuft vollständig in Ihrem Browser. Nur der erkannte Text – nicht das Bild – wird zum Auslesen der Werte an eine Analyse mit Künstlicher Intelligenz gesendet (maximal die ersten 50 000 Zeichen). Laden Sie nur Dokumente hoch, zu deren Weitergabe Sie berechtigt sind, und schwärzen Sie bei Bedarf sehr sensible Angaben.

Ihre Werte

Tragen Sie Ihre Zahlen ein oder laden Sie Ihren Ausweis hoch – die erkannten Werte werden automatisch übernommen und lassen sich jederzeit überschreiben.

Ihr heutiges Alter – bestimmt u. a., wie viele Jahre bis zum Referenzalter 65 verbleiben.

Gemeldeter Bruttojahreslohn – Basis für den versicherten Lohn und für die Schätzung der AHV-Rente.

Jahreslohn minus Koordinationsabzug; nur auf diesem Teil wird im Obligatorium gespart.

Bisher angespartes Sparkapital inkl. Zinsen.

Hochrechnung: projiziertes Guthaben × Umwandlungssatz. Beruht auf Annahmen und ist nicht garantiert.

Statt einer Rente kann das Guthaben ganz oder teilweise als Kapital bezogen werden.

Leistung der 2. Säule bei Erwerbsunfähigkeit – zusätzlich zur IV der 1. Säule.

Hinterlassenenleistung im Todesfall, oft 60 % der Alters- oder Invalidenrente.

Freiwillig (steuerbegünstigt) einzahlbarer Betrag zur Schliessung von Beitragslücken.

Für Wohneigentum bezogene oder verpfändete Beträge; reduzieren die späteren Leistungen.

Ausführliche Hinweise

Aus Ihren Werten abgeleitet – inklusive grober Schätzung der 1. Säule (AHV/IV).

Zeithorizont

Bis zum Referenzalter 65 verbleiben 20 Jahre. So lange wird weiter gespart und verzinst.

Im Alter (mit 65) – 1. + 2. Säule

Geschätzte AHV-Altersrente (1. Säule)CHF 29'096 / Jahr
Altersrente BVG (2. Säule)CHF 31'200 / Jahr
Gesamtrente (Schätzung)CHF 60'296 / Jahr

Das entspricht rund 71 % Ihres heutigen Lohnes. Das erreicht die übliche Zielgrösse von rund 60 %.

Alternativ wäre ein Kapitalbezug von bis zu CHF 520'000 möglich (je nach Reglement und Fristen) – dann entfällt die lebenslange BVG-Rente ganz oder teilweise.

Bei Invalidität – 1. + 2. Säule

Geschätzte IV-Rente (1. Säule, volle IV)CHF 29'096 / Jahr
Invalidenrente BVG (2. Säule)CHF 23'400 / Jahr
Gesamte IV-Rente (Schätzung)CHF 52'496 / Jahr

Im Todesfall – Hinterlassene

Ehegatten-/Partnerrente BVG (2. Säule)CHF 14'040 / Jahr
Geschätzte AHV-Hinterlassenenrente (1. Säule)CHF 23'277 / Jahr
Gesamt (Schätzung)CHF 37'317 / Jahr

Anspruch und Höhe der Partnerrente hängen von den Reglementsbedingungen ab (Heirat/gemeldete Partnerschaft, Kinder, Alter).

Einkaufspotenzial

Ein Einkauf von bis zu CHF 96'000 erhöht Ihr Altersguthaben und ist steuerlich abziehbar – bei z. B. 25 % Grenzsteuersatz rund CHF 24'000 Steuerersparnis. Beachten Sie die 3-Jahres-Sperrfrist vor einem Kapitalbezug.

Die AHV/IV-Werte sind grobe Schätzungen (Einzelperson, vollständige Beitragsjahre, ohne Plafonierung bei Ehepaaren). Massgebend ist die offizielle Rentenvorausberechnung Ihrer Ausgleichskasse bzw. die Angaben Ihrer Pensionskasse. Allgemeine Informationen, keine individuelle Beratung.