Modul 3 von 9 · ca. 30 Min.
Pflichten, Integrität & Haftung
Sorgfalt, Loyalität, Interessenkonflikte und persönliche Verantwortung
Lernziele
- Sie kennen die Sorgfalts-, Treue- und Integritätspflichten (Art. 51b/51c BVG).
- Sie erkennen Interessenkonflikte und wissen, wie Sie damit umgehen.
- Sie verstehen die Haftung nach Art. 52 BVG und wie Sie sich schützen.
Sorgfaltspflicht
Sie müssen Geschäfte sorgfältig vorbereiten, verstehen und überwachen: Unterlagen vor der Sitzung lesen, Unklares nachfragen, sich bei Bedarf von Experte oder Revisionsstelle erklären lassen. «Ich habe es nicht verstanden» schützt nicht – «ich habe nachgefragt und dokumentiert» schon.
Integrität & Loyalität (Art. 51b BVG)
Mit Geschäftsführung und Vermögensverwaltung dürfen nur Personen betraut werden, die einen guten Ruf geniessen und Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten. Sie unterliegen der Treuepflicht und müssen im Interesse der Versicherten handeln.
Interessenkonflikte & Geschäfte mit Nahestehenden
Die Ausführungsbestimmungen (BVV 2, Art. 48f–48l) konkretisieren die Loyalität:
- Interessenkonflikte vermeiden (Art. 48h): Wer mit Vermögensverwaltung/Geschäftsführung betraut ist, darf nicht zugleich in einer Funktion sein, die zu Konflikten führt; dauernde Konflikte schliessen eine Organtätigkeit aus.
- Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden (Art. 48i): zu marktüblichen Bedingungen; bei bedeutenden Geschäften sind Konkurrenzofferten einzuholen und die Vergabe ist transparent zu machen.
- Eigengeschäfte (Art. 48j): verboten sind u. a. Front Running, das Ausnützen von Kursbewegungen und Parallellauf zulasten der Kasse.
- Vermögensvorteile (Art. 48k): Retrozessionen, Kickbacks und Geschenke gehören der Kasse – nicht der handelnden Person.
- Offenlegung (Art. 48l): jährliche Offenlegung von Interessenbindungen und schriftliche Bestätigung, dass keine unerlaubten Vorteile angenommen wurden.
Ausstand
Schweige- und Datenschutzpflicht
Sie erhalten Einblick in sensible Personendaten (Löhne, Gesundheit, Scheidung). Diese sind vertraulich und dürfen nur zweckgebunden verwendet werden.
Verantwortlichkeit & Haftung (Art. 52 BVG)
Wer Pflichten absichtlich oder fahrlässig verletzt und dadurch einen Schaden verursacht, haftet persönlich – auch mit dem Privatvermögen. Die Haftung ist real, aber durch sorgfältiges Arbeiten gut beherrschbar.
Business Judgment Rule
Fallbeispiele aus der Praxis
Drei typische Konstellationen, in denen Pflichten verletzt wurden – und wie es richtig gegangen wäre:
Fall 1 – Unvorbereitet abgestimmt
Fall 2 – Interessenkonflikt verschwiegen
Fall 3 – Retrozessionen behalten
So schützen Sie sich
- Vorbereiten: Unterlagen rechtzeitig und vollständig lesen.
- Nachfragen: Unklarheiten klären und protokollieren lassen.
- Dokumentieren: Beschlüsse, Begründungen und abweichende Meinungen festhalten.
- Ausstand: bei Interessenkonflikt offenlegen und nicht mitstimmen.
- Weiterbilden: Grundwissen aktuell halten.
- Versichern: prüfen, ob eine Organhaftpflicht (D&O) besteht.
Selbsttest
0/3 beantwortet1. Wem gehören Retrozessionen und Kickbacks?
2. Wie müssen Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden erfolgen?
3. Was schützt am besten vor Haftung?