Modul 5 von 9 · ca. 35 Min.
Vermögensanlage
Anlageprozess, BVV-2-Vorschriften, Strategie, Kosten und ESG
Lernziele
- Sie kennen die Anlagegrundsätze und Kategorienlimiten der BVV 2.
- Sie verstehen Anlagestrategie, ALM und die Rolle der Anlagekommission.
- Sie können Kosten und Nachhaltigkeit kritisch beurteilen.
Die Anlagegrundsätze (Art. 50–51 BVV 2)
- Sicherheit der Anlagen und Erfüllbarkeit der Leistungen,
- angemessene Risikoverteilung (Diversifikation über Anlagekategorien, Regionen, Schuldner),
- Deckung des voraussichtlichen Geldbedarfs (Liquidität),
- angemessener Ertrag entsprechend der Risikofähigkeit der Kasse.
Kategorienbegrenzungen (Art. 55 BVV 2)
Für die Gesamtanlage gelten Obergrenzen pro Kategorie:
| Kategorie | Obergrenze |
|---|---|
| Grundpfandtitel (Hypotheken) | 50 % |
| Aktien | 50 % |
| Immobilien (max. ⅓ im Ausland) | 30 % |
| Alternative Anlagen | 15 % |
| Infrastrukturanlagen | 10 % |
| Nicht kotierte schweizerische Anlagen | 5 % |
| Fremdwährungen ohne Währungsabsicherung | 30 % |
Erweiterungen (Art. 50 Abs. 4 BVV 2)
Rechenbeispiel Kategoriengrenze
Zusätzlich gelten Einzelbegrenzungen (Art. 54/54a/54b): Begrenzung pro einzelnem Schuldner, pro Gesellschaft und pro einzelner Immobilie – um Klumpenrisiken zu vermeiden.
Von der Risikofähigkeit zur Strategie
- Risikofähigkeit bestimmen (Deckungsgrad, Struktur Aktive/Rentner, Sanierungsfähigkeit).
- Asset-Liability-Management (ALM): Anlagen und Verpflichtungen aufeinander abstimmen.
- Strategische Asset Allocation (SAA): langfristige Sollquoten je Anlagekategorie festlegen.
- Umsetzung (aktiv/passiv, taktische Abweichungen TAA innerhalb von Bandbreiten) und laufende Überwachung gegen Benchmarks.
Anlagekommission
Kosten & Transparenz (Art. 65a BVG)
- Die Vermögensverwaltungskosten sind vollständig auszuweisen (TER der Kollektivanlagen, Transaktionskosten).
- Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten pro Kopf sind eine zentrale Effizienz-Kennzahl.
- Hohe Kosten schmälern direkt die Verzinsung der Guthaben – kritische Fragen lohnen sich.
Rechenbeispiel Kosten
Nachhaltigkeit (ESG)
ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, gute Unternehmensführung) gewinnen an Bedeutung. Wichtig ist, dass Nachhaltigkeit als finanziell relevantes Risiko (z. B. Klimarisiken) verstanden und mit der treuhänderischen Pflicht – im Interesse der Versicherten zu handeln – vereinbar ist. Die OAK BV erwartet Transparenz über den Umgang mit Klimarisiken.
Selbsttest
0/3 beantwortet1. Wie hoch ist die Kategoriengrenze für Aktien (Art. 55 BVV 2)?
2. Unter welcher Bedingung darf eine Kasse die Limiten überschreiten?
3. Warum sind die Vermögensverwaltungskosten wichtig?