VorsorgekommissionWissen & Werkzeuge

Modul 6 von 9 · ca. 30 Min.

Leistungen & Versicherte

Alter, Invalidität, Tod, Freizügigkeit, Einkauf, WEF und Scheidung

Lernziele

  • Sie kennen die Leistungsarten und ihre Auslöser.
  • Sie verstehen Freizügigkeit, Einkauf und WEF-Vorbezug.
  • Sie können den Vorsorgeausgleich bei Scheidung einordnen.

Altersleistungen

Bei Pensionierung: Rente (Altersguthaben × Umwandlungssatz), Kapital (ganz oder teilweise, je nach Reglement und Fristen) oder eine Mischform. Möglich sind je nach Reglement Teilpensionierung und Aufschub über das Referenzalter hinaus.

Invaliditätsleistungen

Bei Erwerbsunfähigkeit zahlt die Kasse eine Invalidenrente (ergänzend zur IV der 1. Säule), häufig mit Invaliden-Kinderrenten. Höhe und Definition (z. B. ab welchem IV-Grad) stehen im Reglement.

Hinterlassenenleistungen

  • Ehegatten-/Partnerrente (BVG oft 60 % der Alters-/Invalidenrente); Partnerrenten setzen meist eine Meldung und Bedingungen voraus.
  • Waisenrenten für Kinder.
  • Je nach Reglement ein Todesfallkapital.

Freizügigkeit (FZG)

Beim Stellenwechsel wandert die Freizügigkeitsleistung in die neue Kasse. Ohne neue Kasse kommt sie auf ein Freizügigkeitskonto oder eine -police. Kontaktlose Guthaben lassen sich über die Zentralstelle 2. Säule suchen.

Einkauf (Art. 79b BVG)

  • Freiwillige Einkäufe schliessen Beitragslücken und erhöhen die Leistungen; sie sind in der Regel steuerlich abziehbar.
  • Sperrfrist: Aus einem Einkauf dürfen während drei Jahren keine Leistungen in Kapitalform bezogen werden.
  • Bei bestehendem WEF-Vorbezug sind Einkäufe erst wieder möglich, wenn dieser zurückbezahlt ist (Ausnahmen ab gewissem Alter).

Rechenbeispiel Einkauf

Ein Einkauf von CHF 20'000 bei einem Grenzsteuersatz von 30 % senkt die Steuerrechnung um rund CHF 6'000 und erhöht zugleich das Altersguthaben um CHF 20'000 (plus künftige Zinsen). Beachten: 3-Jahres-Sperrfrist für einen anschliessenden Kapitalbezug.

Wohneigentumsförderung (WEF)

  • Vorbezug oder Verpfändung für selbstbewohntes Wohneigentum.
  • Mindestbezug CHF 20'000, frühestens alle 5 Jahre; bis Alter 50 das ganze Guthaben, ab 50 höchstens «Guthaben mit 50» oder die Hälfte des aktuellen Guthabens.
  • Ein Vorbezug senkt Alters- und oft auch Risikoleistungen und löst eine separate Steuer aus.

Rechenbeispiel WEF

Ein Vorbezug von CHF 50'000 fehlt bei der Pensionierung im Guthaben. Bei einem Umwandlungssatz von 6,8 % sind das rund CHF 3'400 weniger Rente pro Jahr – und zwar lebenslang. Dazu kommt die einmalige Steuer auf dem Vorbezug.

Scheidung – Vorsorgeausgleich

Die während der Ehe geäufneten Austrittsleistungen werden bei Scheidung grundsätzlich hälftig geteilt. Der übertragene Teil fliesst in die Vorsorge der berechtigten Person. Das mindert das Guthaben der ausgleichspflichtigen Person und damit deren spätere Leistungen.

Rechenbeispiel Vorsorgeausgleich

Während der Ehe baute Person A ihre Austrittsleistung um CHF 200'000 auf, Person B um CHF 40'000. Geteilt wird die Differenz hälftig: (200'000 − 40'000) ÷ 2 = CHF 80'000, die von A zu B übertragen werden.

Der Vorsorgeausweis

Versicherte beurteilen «ihre» Kasse oft am Vorsorgeausweis. Als Kommissionsmitglied sollten Sie Löhne, Sparguthaben, voraussichtliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenleistungen, Einkaufspotenzial und WEF-Angaben erklären können – nutzen Sie dazu den Bereich «Vorsorgeausweis» dieser Plattform.

Selbsttest

0/3 beantwortet

1. Wie lange dürfen Einkäufe nicht als Kapital bezogen werden?

2. Was geschieht bei Scheidung mit der Vorsorge?

3. Welche Aussage zum WEF-Vorbezug stimmt?