Modul 6 von 9 · ca. 30 Min.
Leistungen & Versicherte
Alter, Invalidität, Tod, Freizügigkeit, Einkauf, WEF und Scheidung
Lernziele
- Sie kennen die Leistungsarten und ihre Auslöser.
- Sie verstehen Freizügigkeit, Einkauf und WEF-Vorbezug.
- Sie können den Vorsorgeausgleich bei Scheidung einordnen.
Altersleistungen
Bei Pensionierung: Rente (Altersguthaben × Umwandlungssatz), Kapital (ganz oder teilweise, je nach Reglement und Fristen) oder eine Mischform. Möglich sind je nach Reglement Teilpensionierung und Aufschub über das Referenzalter hinaus.
Invaliditätsleistungen
Bei Erwerbsunfähigkeit zahlt die Kasse eine Invalidenrente (ergänzend zur IV der 1. Säule), häufig mit Invaliden-Kinderrenten. Höhe und Definition (z. B. ab welchem IV-Grad) stehen im Reglement.
Hinterlassenenleistungen
- Ehegatten-/Partnerrente (BVG oft 60 % der Alters-/Invalidenrente); Partnerrenten setzen meist eine Meldung und Bedingungen voraus.
- Waisenrenten für Kinder.
- Je nach Reglement ein Todesfallkapital.
Freizügigkeit (FZG)
Beim Stellenwechsel wandert die Freizügigkeitsleistung in die neue Kasse. Ohne neue Kasse kommt sie auf ein Freizügigkeitskonto oder eine -police. Kontaktlose Guthaben lassen sich über die Zentralstelle 2. Säule suchen.
Einkauf (Art. 79b BVG)
- Freiwillige Einkäufe schliessen Beitragslücken und erhöhen die Leistungen; sie sind in der Regel steuerlich abziehbar.
- Sperrfrist: Aus einem Einkauf dürfen während drei Jahren keine Leistungen in Kapitalform bezogen werden.
- Bei bestehendem WEF-Vorbezug sind Einkäufe erst wieder möglich, wenn dieser zurückbezahlt ist (Ausnahmen ab gewissem Alter).
Rechenbeispiel Einkauf
Wohneigentumsförderung (WEF)
- Vorbezug oder Verpfändung für selbstbewohntes Wohneigentum.
- Mindestbezug CHF 20'000, frühestens alle 5 Jahre; bis Alter 50 das ganze Guthaben, ab 50 höchstens «Guthaben mit 50» oder die Hälfte des aktuellen Guthabens.
- Ein Vorbezug senkt Alters- und oft auch Risikoleistungen und löst eine separate Steuer aus.
Rechenbeispiel WEF
Scheidung – Vorsorgeausgleich
Die während der Ehe geäufneten Austrittsleistungen werden bei Scheidung grundsätzlich hälftig geteilt. Der übertragene Teil fliesst in die Vorsorge der berechtigten Person. Das mindert das Guthaben der ausgleichspflichtigen Person und damit deren spätere Leistungen.
Rechenbeispiel Vorsorgeausgleich
Der Vorsorgeausweis
Selbsttest
0/3 beantwortet1. Wie lange dürfen Einkäufe nicht als Kapital bezogen werden?
2. Was geschieht bei Scheidung mit der Vorsorge?
3. Welche Aussage zum WEF-Vorbezug stimmt?