VorsorgekommissionWissen & Werkzeuge

Modul 7 von 10 · ca. 30 Min.

Vorsorgeplan aktiv gestalten

Inhalt des Plans, Koordinationsabzug und Wahlpläne

Lernziele

  • Sie wissen, was ein Vorsorgeplan regelt und welche Stellschrauben Sie haben.
  • Sie verstehen die Wirkung des Koordinationsabzugs und seiner Anpassung.
  • Sie kennen Funktionsweise, Umsetzung und Risikosteuerung von Wahlplänen.

Was der Vorsorgeplan regelt

Der Vorsorgeplan ist das «Herzstück» Ihres Vorsorgewerks: Er legt fest, wer wie viel einzahlt und welche Leistungen daraus entstehen. Die Vorsorgekommission gestaltet ihn im Rahmen von Gesetz und Reglement aktiv mit.

StellschraubeWas sie bestimmt
Versicherter LohnEintrittsschwelle, Koordinationsabzug, oberer/unterer Grenzbetrag
SparbeiträgeHöhe der Altersgutschriften (gesetzliches Minimum oder mehr), Staffelung nach Alter
BeitragsteilungAnteil Arbeitgeber/Arbeitnehmende (Arbeitgeber mind. so viel wie die Arbeitnehmenden)
RisikoleistungenInvaliden- und Hinterlassenenleistungen (% des versicherten Lohns)
Verzinsung & Umwandlungssatzwie die Guthaben verzinst und in Rente umgewandelt werden
OptionenKapital-/Rentenwahl, Einkauf, Wahlpläne, Bonus-/Kaderpläne

Aktive Gestaltung – Wirkung der Stellschrauben

  • Höhere Sparbeiträge verbessern die Altersleistung deutlich – kosten aber Arbeitgeber und Arbeitnehmende mehr.
  • Höhere Arbeitgeberbeteiligung ist ein attraktives Element der Lohnnebenleistungen.
  • Tieferer Koordinationsabzug erhöht den versicherten Lohn – besonders wirksam für Teilzeit und tiefe Einkommen.
  • Jede Verbesserung erhöht die Kosten und muss zur Risikofähigkeit der Kasse passen.

Wer entscheidet?

Den Rahmen setzt das oberste Organ (Stiftungsrat); die Vorsorgekommission gestaltet den Plan ihres Vorsorgewerks im erlaubten Rahmen mit. Massgebend ist immer das Reglement; wesentliche Änderungen werden mit Arbeitgeber und Geschäftsleitung abgestimmt.

Den Koordinationsabzug anpassen

Der Koordinationsabzug (2026: CHF 26'460) wird vom Lohn abgezogen, weil dieser Teil bereits über die AHV gedeckt ist. Der Rest ist der koordinierte (versicherte) Lohn. Wird der Abzug gesenkt oder gestrichen, steigt der versicherte Lohn – und damit Sparbeiträge und Leistungen.

  • Fixer reduzierter Abzug: z. B. statt CHF 26'460 nur CHF 15'000 – mehr versicherter Lohn für alle.
  • Abzug nach Beschäftigungsgrad: bei Teilzeit anteilig gekürzt – beseitigt die Benachteiligung von Teilzeitarbeit.
  • Ganz weglassen: der gesamte Lohn ab Eintrittsschwelle wird versichert (umhüllende Pläne).

Rechenbeispiel Koordinationsabzug (Teilzeit 50 %)

Jahreslohn CHF 40'000. Mit fixem Abzug CHF 26'460 → koordinierter Lohn nur CHF 13'540. Mit einem auf 50 % gekürzten Abzug (CHF 13'230) → koordinierter Lohn CHF 26'770 – fast die doppelte Sparbasis und entsprechend höhere Altersgutschriften (aber auch höhere Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmende).

Einordnung

Die abgelehnte BVG-Reform 2024 hätte den fixen Koordinationsabzug durch einen prozentualen ersetzt. Da sie scheiterte, bleibt der fixe Abzug gesetzlich – viele Kassen senken ihn jedoch freiwillig, um Teilzeit und tiefe Einkommen besser zu versichern.

Ihr Hebel: jetzt sind Sie am Zug

Weil die Reform im Herbst 2024 abgelehnt wurde, kommt die Verbesserung nicht von Gesetzes wegen – sie liegt nun bei den Vorsorgekommissionen. Im Überobligatorium können Sie überproportionale Abzüge selbst optimieren und so gezielt Teilzeitkräfte und Frauen besserstellen. Konkret prüfen: den Koordinationsabzug nach Beschäftigungsgrad staffeln (oder senken), die Eintrittsschwelle für Teilzeit herabsetzen und tiefe Sparbeitragsstufen anheben. Hier hat die Kommission echte Gestaltungsmacht – rechnen Sie die Wirkung mit dem Experten durch und beantragen Sie eine konkrete Reglementsanpassung.

Wahlpläne – Funktionsweise

Ein Wahlplan lässt die versicherte Person zwischen mehreren Sparbeitrags-Varianten wählen (z. B. «Basis», «Standard», «Plus» mit 8 / 11 / 14 % Sparbeitrag). So kann jede Person ihr Sparen – und die steuerlich abziehbaren Beiträge – ihren Möglichkeiten anpassen.

  • Die Risikoleistungen (Tod/Invalidität) bleiben in allen Varianten gleich – gewählt wird nur das Sparen.
  • Die Wahl gilt meist für ein Jahr und kann zu festen Terminen geändert werden.
  • Abzugrenzen von 1e-Plänen: Diese betreffen Lohnteile über rund CHF 136'080 (Anderthalbfaches des oberen BVG-Grenzbetrags), bei denen die Person zusätzlich die Anlagestrategie wählt und das Anlagerisiko selbst trägt.

Implementierung

  1. Bedarf klären: Passt ein Wahlplan zur Belegschaft (Lohnstruktur, Bedürfnisse)?
  2. Varianten definieren: wenige, klar verständliche Stufen statt unübersichtlicher Vielfalt.
  3. Mit Experte und Anbieter abstimmen: Tragbarkeit, Administration, Kosten.
  4. Reglement anpassen und genehmigen lassen; Wahltermine und -fristen festlegen.
  5. Prozesse und Tools für die Wahl und die Lohnbuchhaltung aufsetzen.
  6. Versicherte verständlich informieren – mit Beispielen und Entscheidungshilfen.

Risikosteuerung

  • Antiselektion begrenzen: Da vor allem Gutverdienende die höchste Sparvariante (Steuervorteil) wählen, sind nur die Sparbeiträge wählbar – nicht die Risikoleistungen; gleiche Risikoprämien für alle.
  • Wechsel einschränken: feste Wahltermine und Bindungsfristen verhindern Hin- und Herspringen.
  • Bei 1e-Plänen: kein Zinsrisiko für die Kasse und keine Umverteilung, aber das Anlagerisiko liegt bei der versicherten Person; es muss mindestens eine risikoarme Strategie angeboten werden, und die Austrittsleistung entspricht dem effektiven Wert (Verlustmöglichkeit).
  • Komplexität & Verständlichkeit: Mehr Wahlfreiheit erhöht den Erklärungsbedarf – die Kommission muss Fairness und Transparenz sicherstellen.

Faustregel

Wahlpläne sind ein gutes Instrument, wenn sie einfach, fair und gut erklärt sind. Zu viele Varianten – oder eine Wahl der Risikoleistungen – schaffen mehr Probleme (Antiselektion), als sie nutzen.

Selbsttest

0/3 beantwortet

1. Was bewirkt eine Senkung des Koordinationsabzugs?

2. Was wählt die versicherte Person in einem klassischen Wahlplan?

3. Welches Risiko ist bei Wahl- und 1e-Plänen zentral zu steuern?