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FAQ · Für Versicherte

Übertragung Vorsorgeguthaben

Warum und wie Sie Ihr Guthaben an die neue Pensionskasse übertragen.

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Muss ich mein Guthaben an die neue Kasse übertragen?

Treten Sie in eine neue Pensionskasse ein, müssen Sie Ihr vorhandenes Vorsorgeguthaben dorthin übertragen. Die Begriffe Austrittsleistung, Freizügigkeits-, Alters- oder Sparguthaben meinen dabei dasselbe.

So geht es: Teilen Sie Ihrer bisherigen Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung die Zahlungsadresse der neuen Kasse mit. Nach Eingang wird das Guthaben Ihrem Alterskonto gutgeschrieben und Sie erhalten einen neuen Vorsorgeausweis.

Sie wissen nicht, ob noch altes Guthaben irgendwo liegt? Die Zentralstelle 2. Säule des Sicherheitsfonds BVG sucht kostenlos – jede Einrichtung muss kontaktlose Guthaben dort melden. Eine Abklärung lohnt sich.

bisherige Kasse /Freizügigkeitneue PensionskasseGutschrift aufs AlterskontoZahlungsadresse meldenVergessene Guthaben? → Zentralstelle 2. Säule (Sicherheitsfonds BVG) sucht kostenlos
Die Angaben sind allgemein und ersetzen keine individuelle Beratung. Im Leistungsfall sind die Bestimmungen im Reglement Ihrer Pensionskasse massgebend.